Kfz-Zulassung in Spanien

Import von Autos nach Spanien wird vereinfacht
Neues zur Kfz-Zulassung in Spanien ab 2018
21. November 2017

ODER: WIE MAN NICHT DEN VERSTAND VERLIERT

Wenn man als Auswanderer aus Deutschland sein eigenes Auto nach Spanien mitbringen und hier zulassen will und sich vorab informiert, hört man die wildesten Geschichten über die Kfz-Zulassung in Spanien, die einem das Blut in den Adern gefrieren lassen. Spanien ist ja auch Land der Pferde, und der Amtsschimmel ist dabei die verbreitetste Rasse.

(Zuletzt aktualisiert 09. September 2024, Hinweis-Popup ergänzt, da immer noch sehr viele merkwürdige Mails mit Fragen kommen, Neuer Beitrag zur Ergänzung: Auto anmelden in Spanien 2020 (Oktober 2019)).

Schon kurz nachdem man sich auf die Suche nach Anleitungen oder Berichten macht, wie das geht, verlässt einen auch schon wieder der Mut. Viele werfen da gleich vor dem Gong zur ersten Runde das Handtuch und überlassen die Arbeit einer Beratungsfirma -sogenannte Gestoría-, die auf die Zulassung von Importfahrzeugen spezialisiert ist. Deren Dienste kosten aber ziemlich viel Geld, und da der eigentliche Prozess mit Gebühren und Steuern ohnehin schon irrsinnig teuer ist, muss man sparen, oder zumindest Preise vergleichen. Die Bandbreite ist groß.

Andererseits kann einem scheinbar niemand erzählen, was man wo in welcher Reihenfolge tun muss, um sein Auto hier zuzulassen. Die Art, wie um diese Sache ein Geheimnis gemacht wird, lässt also nur den Schluss zu, dass das so gewollt ist, damit letztlich die Leute doch zu den Gestorías gehen und für die Anmeldung bezahlen.

Ich habe selbst auf dem Weg zur Kfz-Zulassung versucht, mir von einer bzw. zweieinhalb Firmen helfen zu lassen, aber der Servicegedanke stand bei denen nicht ganz oben auf der Liste der Unternehmensziele. Soll heißen, von sich aus hat mir niemand gesagt, was man tun muss, wie man vorgeht, was man benötigt, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Fristen man wahren muss. Ich musste alles erfragen, und wenn ich nicht wusste, dass ich eine Frage hätte stellen müssen, sagte auch niemand was. Beim Kapitel Importsteuer haben zwei verschiedenen Gestorías zwei verschiedene Beträge genannt, die ich als Steuer entrichten sollte. Ohne Aufschlüsselung, wie diese berechnet worden waren. Also hab ich im Endeffekt selbst das Heft in die Hand genommen und mich durch die gruselig schlechte Internetseite der obersten spanischen Finanzbehörde, der A.E.A.T gewühlt, um an die Informationen heranzukommen. Dabei darf man sich nicht zu schade sein, den Leuten auf allen Kanälen auf den Wecker zu gehen. Notfalls sogar per Twitter. Das Ergebnis zählt.

Dieser Blog-Eintrag soll darum zusammenfassen, was man braucht, um durch den Prozess der Kfz-Zulassung zu kommen. Kommentare mit Ergänzungen sind natürlich willkommen. So kann ich mit der Zeit eine umfassende Anleitung aufbauen, die dem Einwanderer in Spanien wirklich hilft.

Die aufgeführten Schritte sind für den Fall, dass man hier in Spanien dauerhaft lebt und sein mitgebrachtes Auto anmelden möchte. Für den Fall, dass man von hier aus ein Auto in Deutschland kauft und es nach Spanien einführt, sind noch ein paar mehr Dinge zu erledigen.

Ich weiß, dass man Blogposts normalerweise nicht so lang macht, aber das soll auch ein Nachschlagewerk sein. Druckt Euch diesen Artikel also am besten aus und lest ihn gemütlich bei einem Kaffee oder Tee auf der Couch, das wird nämlich eine längere Geschichte.

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Inhalt


DIE SCHRITTE IM GROBEN

Der Ablauf der Kfz-Zulassung gliedert sich grob in die folgenden Schritte:

  1. Fahrzeug über den TÜV bringen (in Spanien ist das die ITV – Inspección Técnica de Vehículos). Die ITV stellt die Fahrzeugpapiere (fichas técnicas) aus, die dem deutschen Kfz-Brief, bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 2 entsprechen.
  2. Steuern entrichten
    1. Kfz-Steuer beim Ayuntamiento (Stadtverwaltung) des Wohnorts, in dem man gemeldet ist, bezahlen
      –> Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica
    2. Importsteuer beim Finanzamt online entrichten (sofern Fahrzeug nicht als „Umzugsgut“ deklariert werden kann)
      –> Modelo 576 – Impuesto especial sobre determinados medios de transporte
  3. Fahrzeug bei der Verkehrsbehörde (Tráfico) anmelden. Es gibt dabei keine Wunschkennzeichen wie in Deutschland. Vor einigen Jahren wurde das Kennzeichensystem auf eine spanienweit einheitliche Kombination aus vier Ziffern und drei Buchstaben umgestellt, ohne Zuordnung zum Wohnort. Einmal zugeteilt bleibt das Kennzeichen immer beim Fahrzeug.
  4. Nummernschilder holen und anbringen. Losfahren und freuen.
  5. Kfz-Versicherung suchen. Für die Versicherung braucht man zuerst das Kfz-Kennzeichen. Klingt komisch, ist aber umgekehrt so, dass viele Versicherer einem überhaupt erst ein Angebot machen, wenn man sein Kennzeichen nennen kann. Damit erfragen die Versicherer nämlich Zulassungdatum und Fahrzeugdaten.
    1. Anmerkung: Anhänger bis 750kg zulässigem Gesamtgewicht sind zulassungsfrei, darum bestellt man ggf. gleich ein drittes Nummernschild mit, weil der Anhänger mit der Zulassung des ziehenden Pkw gefahren werden darf.

Also in medias res:

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN

Die Voraussetzungen arbeitet man am besten in der genannten Reihenfolge ab, da sie aufeinander aufbauen.

  1. N.I.E. – Número de Identidad de Extranjeros. Ohne die geht hier in Spanien nichts. Das ist die eindeutige Identifizierung einer jeden natürlichen Person. Für spanische Staatsbürger ist das die DNI (Documento Nacional de Identidad), für Ausländer eben NIE.
  2. Ordentliche Meldung des Wohnorts
    1. Empadronamiento – Meldung beim örtlichen Ayuntamiento des Wohnorts. Quasi das Einwohnermeldeamt.
    2. Residencia – Ordentlich gemeldeter Aufenthalt in Spanien, ausgestellt bei der Provinzverwaltung (in meinem Fall in Cádiz), benötigt das Empadronamiento
  3. Spanisches Bankkonto für die Entrichtung der Steuern, Kreditkarte vorteilhaft für die Bezahlung der Gebühren beim Straßenverkehrsamt (geht auch schon nur mit NIE, ohne Residencia).
  4. Klingt doof, ist aber so: Einen Handyvertrag. Es gibt viele Gelegenheiten, wo eine telefonische Erreichbarkeit gefordert wird. Und dafür werden oft nur spanische Telefonnummern akzeptiert. Ein Prepaid-Handy tut es natürlich auch.
  5. Steuernummer, bzw. Registrierung bei der Hacienda (Finanzamt), damit erhält man nämlich eine digitale Signatur, die man beim Online-Büro des Finanzamts für die Formulare braucht. Hierfür nimmt man am besten die Dienste einer Gestoría in Anspruch, die man ohnehin für Steuerangelegenheiten benötigt.
  6. Java – Jetzt wird es technisch:
    Das Online-Büro des Finanzamtes im Internet verwendet für Steuerformulare ein Java-Applet, um die eingegebenen Daten zu kontrollieren und die digitale Signatur zum Verschlüsseln zu verwenden. So weit so gut, hat ja fast jeder PC Java inzwischen installiert. Der Haken: Die Java-Version, die das Applet zwingend erfordert, ist -Stand Juni 2015- die v1.6.017. Alle neueren Versionen, die der sicherheitsbewusste PC-Anwender nach regelmäßigen Updates natürlich hat, werden abgelehnt. Man muss also diese 1.6.017 (die 017 ist wichtig!) herunterladen, auf seinem PC installieren und als bevorzugte Version auswählen, wenn man sich an das Online-Formular wagt. Warnungen des Browsers über die veraltete Version sind dabei zu ignorieren..

EDIT: Zwischenzeitlich habe ich Rückmeldung vom Tech-Support der Hacienda erhalten, dass das Applet mittlerweile auch mit der neuesten Java-Version 8.x funktioniert. Das habe ich allerdings nicht überprüft.

DANN LEGEN WIR MAL LOS

N.I.E. BEANTRAGEN

Als dauerhaft in Spanien lebender Ausländer kommt man am Beantragen einer N.I.E. (bzw. DNI) kaum vorbei. Es lassen sich fast keine Geschäfte tätigen, bei denen man nicht die NIE angeben muss. Sie ist der Schlüssel, die eindeutige Identifikationsnummer einer jeden natürlichen Person im Land. Sie besteht aus einer 9-stelligen Kombination aus einem Buchstaben gefolgt von sieben Ziffern und einem weiteren Buchstaben. Damit identifiziert man sich überall. Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist sie unerlässlich.

Die N.I.E. kann der Neuankömmling zunächst für eine Gültigkeit für drei Monate in jedem größeren Polizeirevier („Comisaría“) beantragen (EDIT 2016-04-18: Inzwischen gab es in der Provinzverwaltung eine Änderung, nach der die Zuständigkeiten der Comisarías nun strikt aufgeteilt sind. Man muss sich also zuvor erkundigen, welcher Bezirk für den Wohnort zuständig ist. Andere Comisarías schicken einen sonst ggf. weg, wenn man nicht in deren Bezirk wohnt).

Dazu füllt man zuerst dieses Formular (PDF, oder alternativ hier: Download) aus:

  1. Daten des Antragstellers
    Das erste Feld lässt man noch leer, die NIE will man ja erst beantragen, die übrigen Felder sind weitestgehend selbsterklärend.
  • Domicilio en España kann auch das Hotel oder Ferienhaus sein, in dem man gerade untergekommen ist. Es geht aber auch die richtige Adresse, wenn man schon hier wohnt. Wird nicht weiter kontrolliert.
  • Daten des Überbringers des Antrags
    Kann man leer lassen, da man das Formular selbst einreicht. Ansonsten stehen hier die Daten desjenigen, der das für einen erledigt (z. B. eine Gestoría).
  • Wohnort bezüglich amtlicher Benachrichtigungen
    Kann man ebenfalls leer lassen, wird für andere Zwecke benötigt
  • Angaben zum Antrag
    1. TIPO DE DOCUMENTO;
      Hier kreuzen wir links NÚMERO DE IDENTIDAD DE EXTRANJERO (NIE) an, die wollen wir.
    2. Motivos:
      Hier kreuzen wir „Por intereses económicos“ an. Und bei „(especificar)“ schreiben wir z. B.: „Compra de casa.“ Damit geben wir an, ein Haus kaufen zu wollen. Kontrolliert auch niemand. Dient nur statistischen Zwecken.
    3. Lugar de presentación:
      Kommt drauf an. Wenn wir bei der Polizei sind, dann „Comisaría de Policía“, bei der Ausländerbehörde „Oficina de Extranjería“ und beim Konsulat „Oficina Consular“.
    4. Situación en España
      Wir erzählen noch nicht, dass wir hier leben. Wir halten uns nur vorübergehend auf. Also kreuzen wir an „Estancia“. Wählt man „Residencia“, sind noch Nachweise der Sozialversicherung erforderlich usw., und die hat man anfangs ja noch nicht.

Zuletzt gestatten wir noch die Überprüfung der persönlichen Daten per Kreuzchen und füllen Ort und Datum in die Felder. Z. B. :

[Cádiz], a [23] de [Julio] de [2014]

Dann noch im großen Kästchen rechts unten unterschreiben, fertig!

Zur Comisaría geht man einfach ohne Anmeldung hin. Man zieht eine Nummer und stellt sich an. Mit Glück muss man auch nicht lange warten. Man erklärt bei der Antragsbearbeitung nicht viel, wenn das Formular richtig ausgefüllt ist. Bestenfalls erzählt man nochmal, dass man für ein paar Wochen im Lande unterwegs ist, um ein Haus zu kaufen, weil man gerne hierher ziehen möchte. Damit geben sich die Beamten in der Regel zufrieden. Der Grund selbst ist auch nicht wirklich relevant. Nach ein wenig Getippe am Computer druckt der Beamte dann einen Zahlungsbeleg aus, mit dem man zur nächstgelegenen Bank geht und die Gebühr für die NIE einzahlt (bei mir waren es im Juli 2014 EUR 9,70). Dort bekommt man dann einen Stempel auf den Beleg und geht zurück zur Comisaría. Hier wartet in der Regel schon das Dokument mit der NIE auf einen. Damit ist man nun Teil des königlich spanischen Staats.

EMPADRONAMIENTO BEANTRAGEN

Als nächstes geht man zum Ayuntamiento (Rathaus) des Wohnorts und beantragt dort einen Eintrag ins Melderegister. Man benötigt dazu einen gültigen(!) Personalausweis oder Reisepass sowie einen Nachweis über die Adresse. Also entweder Mietvertrag oder Kaufvertrag oder ein ähnliches Dokument aus dem der Standort des Wohnsitzes hervorgeht. Steht das Haus im Campo (also ohne Postadresse), ist die Angabe der Parzelle und des Polígonos der Finca im Miet-/Kaufvertrag erforderlich.

Der Ablauf der Anmeldung ist ähnlich wie bei der NIE. Erst füllt man ein Formular aus, zeigt o.g. Dokumente vor, alles wird fotokopiert, man erhält dann einen Zahlungsbeleg, geht zur nächsten Bank, bezahlt die Gebühr, kehrt zurück und erhält schließlich ein Blatt Papier, das bestätigt, dass man nun registrierter Bürger des Ortes an angegebener Adresse ist.

RESIDENCIA BEANTRAGEN

Das „Certificado De Registro De Ciudadano De La Unión“ –oder kurz: die „Residencia„– ist so etwas wie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Spanien. EU-Bürger erhalten sie ohne Probleme, sofern sie eine NIE besitzen und ordentliche „empadronados“ sind. 🙂

ACHTUNG: Das Datum des Beantragens will wohl choreographiert sein. Mit dem Erlangen der Residencia beginnt nämlich der Timer von 6 Monaten zu ticken, innerhalb derer man eine vergünstigte Importsteuer bezahlt, wenn man das eigene mitgebrachte Auto hier zulassen will. Das Auto muss mindestens 6 Monate vor dem Umzug nach Spanien (dokumentiert durch die Residencia) im Besitz des Halters gewesen sein, damit es als „mitgebracht“ gilt. Man darf ab Zuteilung der Residencia also nicht mehr trödeln.

Aufgrund zahlreicher Pannen mit inkompetenten und transusigen Mitarbeitern meiner Gestoría habe ich diese Frist leider verpasst und musste so den vollen Steuersatz bezahlen. Leider weiß ich darum auch nicht, welches Steuerformular für den vergünstigten Satz gilt (vermutlich dasselbe). Aber zurück zum Thema.

Die Residencia erhält man in den Verwaltungshauptsitzen der Provinz, nicht in jedem nächstgrößeren Ort. Ich musste dafür nach Cádiz fahren, weil dies die Hauptstadt der Provinz ist, in der ich lebe.

Hier geht man zu der Ausländerabteilung der örtlichen Comisaría (Oficina de Extranjería). Das übliche wieder. Nummer ziehen und abwarten. Beim Beamten zeigt man das Dokument für NIE und Empadronamiento vor und beantragt die Residencia. Das Formular hierfür ist das gleiche wie oben für die NIE, nur dass man hier im Feld 4.1 jetzt die Residencia ankreuzt. Bekannter Ablauf: Tippen am Computer, Zahlungsbeleg erhalten, zur Bank gehen, Gebühr bezahlen, mit der Quittung wieder zurück und neu anstellen. Anschließend erhält man ein kleines Papierkärtchen, das schon etwas ähnlicher wie ein Ausweis aussieht, als die DIN-A4-Blätter, die wir zuvor erhalten haben.

Jetzt ist man hier fast so etwas wie ein vollwertiger Bürger.

BANKKONTO ERÖFFNEN

Für fast alle bargeldlosen Aktionen benötigt man ein einheimisches Konto. Die meisten kommerziellen Geschäftspartner, wie z. B. Internet- oder Mobilfunkanbieter können trotz SEPA immer noch nicht mit ausländischen Konten umgehen.

Da wir ja jetzt eine NIE und ein Residentenkärtchen haben, ist das Eröffnen eines Kontos kein Problem mehr. Da hängt es vom eigenen Geschmack, der Bequemlichkeit und vom Geldbeutel ab, welches Kreditinstitut man wählt.

Die Residencia ist selbst nicht zwingende Voraussetzung für ein Bankkonto. Eine NIE reicht. Die Reihenfolge ist hier also nicht ganz so wichtig.

FAHRZEUG ÜBER DEN TÜV BRINGEN

VORAUSSETZUNGEN

Was sind die Voraussetzungen für eine problemlose TÜV-Vorführung?

  1. Deutscher Kfz-Brief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2
  2. Deutscher Kfz-Schein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
  3. COC (Certificate of Conformity)
  4. Auto idealerweise im Originalzustand. Alle An- und Umbauten müssen durch das COC bescheinigt sein. Alternativ müssen Änderungen am Fahrzeug durch den Hersteller freigegeben und bescheinigt sein. Typnummern beachten!

Ohne COC geht nichts!!!

Das „Certificate of Conformity“ wird vom Autohersteller oder -importeur ausgestellt und ist zwingend erforderlich, um das Auto in Spanien über die ITV zu bringen. Ältere Baujahre, für die es kein COC mehr gibt, müssen per Einzelabnahme vermessen und geprüft werden. Das macht entweder die ITV selbst, oder man beauftragt ein Ingenieurbüro damit, eine sogenannte „ficha técnica“ zu erstellen, in welcher die technischen Daten des Fahrzeugs aufgeschrieben sind und die man zur ITV-Vorführung mitbringt.

Hat man ein neueres Auto und ein COC, ist dabei noch zu beachten, ob sich das Fahrzeug wirklich weitgehend im Originalzustand befindet, oder ob zumindest die Veränderungen (z. B. Felgen, Fenstertönung, Fahrwerksänderungen) bereits im COC mit freigegeben sind. Die Prüfingenieure sind da sehr pingelig. Worauf sie sich besonders gern stürzen, sind Anhängerkupplungen.

Mein Auto wurde z. B., lange bevor ich es gekauft hatte, mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung nachgerüstet. Im COC steht sogar eine Anhängerkupplung drin, aber die EG-Typgenehmigungsnummer dort ist eine andere als die an meiner Anhängerkupplung. Ergebnis: Nicht bestanden. Keine Chance. So kommt man nicht durch. Selbst wenn man vom Hersteller der Anhängerkupplung eine Typfreigabe für ebenjenes Fahrzeug bekommt, will die ITV immer noch eine Bescheinigung einer Werkstatt haben, dass das Teil gemäß der Herstellerangaben montiert wurde.

In meinem Fall war die Lösung, dass das Ingenieurbüro, mit dem ich die Kfz-Zulassung ursprünglich von A-Z durchführen wollte, sich mit der Prüfstelle geeinigt hat, dass ich das Auto mit abgenommener Anhängerkupplung vorführe und diese dann nachträglich eintragen lasse, sobald das Auto erst einmal zugelassen ist. Problem verschoben, aber nicht aufgehoben.

Zum Thema „Anhängerkupplung eintragen“ schreibe ich nochmal einen gesonderten Artikel.

TERMIN MACHEN

Als nächstes besorgt man sich einen Termin („cita previa“) für die Vorführung bei der nächstgelegenen Prüfstelle („Estación“). Zu finden ist die nächste Station im Netz. Für Andalusien z. B. hier: http://www.veiasa.es/itv/red_de_estaciones.

Solange das Auto nicht in Spanien zugelassen ist, kann man den Termin nicht online machen, weil dafür das spanische Kennzeichen erforderlich ist. Man muss also bei der Prüfstelle anrufen oder hingehen, um einen Termin zu bekommen. Oder man lässt das sein Ingenieurbüro machen (meine Variante).

AUTO VORFÜHREN

Zum vereinbarten Termin spricht man bei der ITV vor. Das ist im Grunde nicht anders als beim TÜV in Deutschland. Man meldet sich erst am Empfang an und wird dann aufgerufen. Ggf. muss man an einem Computer am Eingang zuerst eine Nummer ziehen. Aber als Ausländer hat man da ja Welpenschutz. Ich hab mich etwas dumm angestellt und bin direkt zum Schalter gegangen. Man hat mir trotzdem freundlich geholfen.

Zuerst kommt der Papierkram. Für die Dauer des Prozesses des Erstellens der spanischen Fahrzeugpapiere verwahrt die ITV die deutschen Kfz-Papiere (zumindest den Brief, bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2) bei sich. Ich hatte darauf bestanden, den Kfz-Schein wieder mitzunehmen und musste dafür eine Quittung unterschreiben, dass sie mir ihn ausgehändigt haben.

Als nächstes kommt die Zahlung der Gebühr. Stand Februar 2015 waren das bei mir ca. 160 EUR pro Fahrzeug (Motorrad hatte ich gleich mit dabei). Diese Gebühr enthält die technische Prüfung sowie das Ausfertigen der Papiere.

Hat man bezahlt (und den Schock verdaut), wartet man draußen, bis auf einem Monitor an der Wand das eigene Kennzeichen mit der Bahn aufgerufen wird, in die man in die Halle fahren muss. Es folgt die übliche technische Prüfung auf Beleuchtung, Bremsen, Abgasmessung… das ganze Programm wie auch beim TÜV in Deutschland. Nichts besonderes eigentlich. Außer, dass eben auch ein besonderes Augenmerk auf nachgerüstetes Zubehör gelegt wird, weil dessen Typgenehmigungsnummern mit den Papieren übereinstimmen müssen. Bei meiner Anhängerkupplung war das wie gesagt nicht der Fall, weswegen ich beim ersten Versuch eiskalt durchgefallen bin.

NACHARBEITEN

Hat man die technische Durchsicht bestanden, werden alle Fahrzeugdaten in die neuen spanischen Papiere übertragen und an den Kunden ausgehändigt. Zusammen mit den zuvor verwahrten deutschen Papieren. Nun hat das Auto quasi eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Die „ficha técnica“ erhält man in dreifacher Ausfertigung. Ein Exemplar für den Fahrzeughalter, eines für das spanische Verkehrsamt und ein drittes für die Verwaltungsbehörde der Provinz, in der das Fahrzeug angemeldet wird. Für Importfahrzeuge erhält man ein Dokument vom Typ „A“ (steht oben auf dem Brief), auf welchen bei der Steuer später noch Bezug genommen werden wird.

STEUERN BEZAHLEN

Hier versagten meine Gestorías ALLE, weil sie nicht auf Kfz-Importe spezialisiert sind. Darum folgt nun die Beschreibung, wie es wirklich geht. Das herauszufinden war ein sehr langer Prozess mit fragen, warten, keine oder falsche Antworten bekommen und letztlich eigenem Wälzen schier endlos langer Dokumente auf der Website der Hacienda (Finanzamt). Und Amtsspanisch ist nicht unbedingt leicht verständlich formuliert.

REGULÄRE KFZ-STEUER ENTRICHTEN

Die reguläre Kfz-Steuer (Impuesto Sobre Vehículos de Tracción Mecánica) wird durch das Rathaus des Wohnorts ermittelt. Ausschlaggebend ist der Fahrzeugtyp und die in den Papieren vermerkte „Potencia fiscal“, das ist quasi eine PS-Klasse für die Ermittlung der Steuer.

Man geht also am Wohnort ins Rathaus, meldet sich dort zur Begleichung der o.g. Steuer, und der Mitarbeiter errechnet, wie hoch der Betrag ist. Diesen trägt er in ein Formular ein (man muss dies also nicht selbst berechnen) und schickt einen damit anschließend zur Bank, um die Steuer dort zu entrichten und mit dem Einzahlungsbeleg zurückzukommen. Zuletzt erhält man die Bestätigung des Rathauses, dass die Kfz-Steuer ordentlich bezahlt wurde. Diese Bestätigung braucht man beim Straßenverkehrsamt für die Zulassung.

IMPORTSTEUER BERECHNEN

Da ich wie gesagt dank der Trägheit und Inkompetenz meiner vor Ort beauftragten Unterstützer die Frist für die vergünstigte Importsteuer* verpasst habe, kann ich nur für die reguläre Steuer berichten, die jeder zu bezahlen hat, der ein Fahrzeug nach Spanien einführt.

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ACHTUNG! Aktualisierung November 2018

Vor kurzem sind Bekannte von uns ebenfalls nach Andalusien gezogen (ca. 100km von uns entfernt an die Küste) und haben ihr Auto mitgebracht. Bei der Zulassungsstelle hat man nicht nach der Importsteuer gefragt. Dort hieß es, dass Fahrzeuge bis 12 Monate nach Einwanderung in Spanien als Umzugsgut (Import-)steuerfrei zugelassen werden können. Somit hat unser Bekannter gut 500 EUR Steuern gespart, die sein Auto sonst gekostet hätte. Ich weiß jetzt nicht, ob das bei mir damals auch schon so war. Das würde mich ärgern, denn ich war noch innerhalb der Jahresfrist beim Tag der Zulassung.

Das bedeutet: Wenn Du ebenfalls Dein mitgebrachtes Auto hier zulassen möchtest, dann erledige das innerhalb eines Jahres und spare Dir die Importsteuer. Die im folgenden beschriebenen Schritte zur Deklaration und Bezahlung der Steuern entfallen für Dich dann! Du Glückspilz!

Update Dezember 2018: Vor kurzem erreichte mich eine E-Mail einer Leserin, die ergänzend herausfand, dass Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120g/100km von der Zulassungssteuer befreit sind. Lest dazu auch ihre Erfahrungen bei der Kfz-Zulassung.

Update Oktober 2019: Unser Leser Christoph (siehe Kommentare unten) hat mit einer Gestoria Glück gehabt, die ihm die Zulassung für einen akzeptablen Preis abgenommen hat. So weit so schön. Aber er hat interessanterweise einen Link zu einer Website geteilt, wo man sich die Importsteuer pardon: Zulassungssteuer vorab berechnen lassen kann. Entweder haben sich die Steuersätze seit 2015 dramatisch geändert, oder die Seite rechnet falsch aus. Jedenfalls ist die Abweichung zu meiner Berechnung unten ziemlich groß. Soll heißen, der dort ermittelte Steuerbetrag ist deutlich geringer. Es wäre schön, wenn jemand bestätigen könnte, dass dem so ist (oder eben auch nicht).

Der Prozess an sich ist irrwitzig. Man berechnet erst den zu entrichtenden Betrag (selbst), zahlt ihn dann ein, und meldet die Steuer zuletzt per Formular an. Eigentlich genau umgekehrt wie man es erwarten würde. Und das größte Geheimnis ist, wie der zu zahlende Betrag ermittelt wird.

Da mir meine Gestoría in der gesamten Angelegenheit überhaupt keine Hilfe war (die wollten nicht mal beim Finanzamt für mich anrufen und eine einfache Frage stellen), habe ich mich selbst im Dschungel der Dokumentation auf der Homepage des Finanzamtes auf die Suche gemacht, wie der Betrag berechnet wird.

Das Finanzamt gibt jährlich in einem sogenannten „Boletín Oficial del Estado“ (BOE) die veranschlagten Marktneuwerte eines jeden Fahrzeugs in einer riesigen Tabelle heraus. Ferner enthält diese amtliche Bekanntmachung den CO2-Ausstoß der jeweiligen Fahrzeuge. Die für mich aktuell (2015) gültige Gesetzgebung ist in diesem Dokument beschrieben (PDF, 9,8MB, 540 Seiten). Zu späteren Zeitpunkten sucht man folglich am besten auf der Website der BOE. Die zuständige Behörde, die das Bulletin herausgibt, ist das „Ministerio de Hacienda y Administraciones Públicas“. Aktuell ist das z. B. das Dokument mit dem Titel „Ministerio de Hacienda y Administraciones Públicas (BOE de 21/12/2015 – Sección I)“.

Motorräder werden nicht einzeln nach Hersteller und Modell aufgeführt, sondern vereinfacht nach Hubraum eingeordnet. Eine 1000er wird da z. B. pauschal mit einem Marktwert (neu) von 7.500 EUR veranschlagt. Eine 600er z. B. mit 5.000 EUR. Die Tabelle hierfür steht am Ende der Liste aller Automodelle und vor der Liste aller Boote.

In dieser Bekanntmachung gibt das Finanzministerium auch die Faktoren heraus, mit denen die Besteuerungsgrundlage je nach Alter des Fahrzeugs multipliziert werden muss, um den aktuellen Wert zu erhalten. Die Tabelle hierfür steht am Ende des Dokuments.

Hat man den Marktwert seines Fahrzeugs in der Tabelle gefunden, merkt man sich dort gleich den Wert in der Spalte für den CO2-Ausstoß mit und trägt den Marktwert in die folgende Formel ein:

Besteuerungsgrundlage = Marktwert / (1 + Mehrwertsteuersatz IVA + Importsteuersatz IEDMT)

Der Mehrwertsteuersatz (IVA) ist abhängig vom Baujahr. Bis Juni 2010 gelten 16%, ab Juli 2010 gelten 18% Mehrwertsteuer.

Der Importsteuersatz (IEDMT) ist eine Erhöhung für Dieselfahrzeuge abhängig von deren Hubraum. Da ich einen Benziner habe, fiel dieser Wert für mich weg. Ansonsten gelten bis 2 Liter Hubraum 7%, darüber 12% Sondersteuer.

Die Besteuerungsgrundlage wird dann multipliziert mit Faktoren je Alter und CO2-Ausstoß, um daraus den Zeitwert zu errechnen.

Dieser Zeitwert wird nun multipliziert mit einem Faktor abhängig von dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Diese Faktoren sind beschrieben in den sogenannten „Epígrafes de la Ley 51/2007“.

Die „Epígrafes“ sind Steuerklassen (ausgedrückt durch Prozentsätze), welche sich in Spanien für die Kanaren, die Balearen und das Festland sowie die Enklaven Melilla und Ceuta jeweils unterscheiden.

Das Ergebnis der Multiplikation ist dann endlich die zu entrichtende Importsteuer.

Zur Veranschaulichung drei Beispiele:

  1. Pkw Mercedes B200 CDi, EZ Mai 2007

    Marktwert laut Tabelle im BOE: 24.000 EUR
    2007 gültiger MwSt-Satz: 16% (=0,16)
    Dieselsteuersatz für Fahrzeuge <2000cm³: 7% (=0,07)

    24.000 EUR / (1 + 0,16 + 0,07) = 24.000 EUR/1,23 = 19.512,19 EUR

    Das ist der steuerbereinigte Marktpreis, der als Berechnungsgrundlage für die Importsteuer dient.
    Laut Tabelle gilt für ein Alter zwischen 8 und 9 Jahren ein Restwert von 24%.
    Damit erhalten wir einen Zeitwert von

    19.512,19 EUR * 24% = 4.682,93 EUR

    Für das Festland gilt die Einstufung des B200CDi mit 139g CO2/km in Epígrafe 2, was einem Steuersatz von 4,75% entspricht.
    Die Importsteuer beträgt also:

    4.681,93 EUR * 4,75% = 222,44 EUR

  2. Pkw BMW 525i Touring (E61), EZ Februar 2006

    Marktwert laut Tabelle im BOE: 36.000 EUR
    2006 gültiger MwSt-Satz: 16%
    Dieselsteuersatz: entfällt, da Benziner

    36.000 EUR / (1 + 0,16 ) = 36.000 EUR/1,16 = 31.034,48 EUR

     Laut Tabelle gilt für ein Fahrzeugalter zwischen 9 und 10 Jahren ein Restwert von 19%. Das ergibt:

    31.034,48 EUR * 19% = 5.896,55 EUR

    Der CO2-Ausstoß ist laut BOE mit 179g/km angegeben, was eine Einstufung in Epígrafe 3 und damit einen Steuersatz von 9,75% bedeutet. Zu zahlen sind demnach:

    5.896,55 EUR * 9,75% = 574,91 EUR

  3. Motorrad Yamaha FZS1000 Fazer, EZ März 2001

    Marktwert laut Tabelle im BOE: 7.500 EUR
    2001 gültiger MwSt-Satz: 16%
    Dieselsteuersatz: entfällt, da Benziner

    7.500 EUR / (1 + 0,16 ) =7.500 EUR/1,16 = 6.465.51 EUR

    Das Motorrad ist bereits mehr als 12 Jahre alt, damit bleibt ein Restwert von 10%

    6.465.51 EUR * 10% = 646,55 EUR

    Da für den CO2-Ausstoß keine Zahlen vorliegen, gilt nach telefonischer Auskunft des Finanzamtes die Einstufung in Epígrafe 7 und ein Steuersatz von 4,75%. Macht als Importsteuer:

    646,55 EUR * 4,75% = 30,71 EUR

IMPORTSTEUER BEZAHLEN

Hat man endlich den richtigen Betrag für die Steuer ermittelt, muss man diese nun zuerst online per Kreditkarte bezahlen, um dafür eine Referenznummer zu erhalten, die man für die Deklaration der Steuer benötigt.

Für das Bezahlen und Deklarieren der Steuer muss man außerdem über die o. g. digitale Signatur verfügen, die man von der Gestoría als Datei nach dem Anmelden beim Finanzamt erhalten hat. Die Signatur muss als Zertifikat im Internetbrowser importiert werden, mit dem man die Deklaration online macht. Eine Anleitung dafür würde hier den Rahmen sprengen, die sollte die Gestoría mitgeben. Im weiteren Verlauf gehe ich darum aus, dass die digitale Signatur vorhanden und im Browser importiert ist.

Zur Entrichtung der Steuer benötigt man das Formular „Solicitud de pago con tarjeta a través de la AEAT“. Übersetzt: „Antrag auf Zahlung mit Karte beim Finanzamt“.

Im Browser öffnet man zuerst diese Seite: Modelo 576 – Solicitud de pago a través de la AEAT. Der Browser wird hier bereits nach der Auswahl der hinterlegten digitalen Signatur fragen.

Das Formular ist relativ übersichtlich. Es enthält nur acht Felder:

  1. Ejercicio fiscal – Das Jahr, für das die Steuer gelten soll. I.d.R. das aktuelle Jahr.

  2. Periodo – Da gibt es nur eine Auswahlmöglichkeit: „0A – Anual“

  3. Tipo autoliquidación: Ebenfalls nur ein Wert möglich: „A ingresar“, übersetzt: „einzuzahlen“

  4. NIF/CIF: Das ist die eigene Steuernummer, gleichbedeutend mit der NIE

  5. Apellido: Der Nachname des Steuerzahlers

  6. Importe del ingreso: Der oben errechnete Betrag der Importsteuer aufgeteilt in einzelne Felder für EUR und Cent.

  7. Número de Tarjeta de Crédito/Débito: Kreditkartennummer (Achtung: Saldo wird geprüft, der Kontostand/das Kreditlimit sollte also den Steuerbetrag decken können).

  8. Válida hasta: Gültigkeit der Kreditkarte (Monat/Jahr)

Nach Klick auf den Button „Enviar“ (Absenden) muss man das Formular mit seiner Digitalen Signatur verschlüsseln. Dafür fordert der Browser einen in mehreren Dialogen zur Auswahl der gespeicherten Signatur und zur Bestätigung der Ausführung des Java-Applets auf. Außerdem speichert das Applet die Formulardaten auf dem Computer in einer Textdatei im Verzeichnis „C:\AEAT“.

Hat alles geklappt, zeigt die nachfolgende Bestätigung die Número de Referencia Completo (NRC) an. Diese unbedingt notieren oder kopieren, denn die NRC muss als nächstes in das Modelo 576 eingesetzt werden, um die Steuer zu deklarieren. Hat man mehrere Fahrzeuge zu importieren, muss dieser Vorgang für jedes Fahrzeug einzeln ausgeführt werden. Achtung: In diesem Fall vorher die gespeicherte Datei sichern, sonst wird sie beim nächsten Mal überschrieben.

Die Bescheinigung der Zahlung erhält man als PDF. Diese auf dem PC speichern und ausdrucken.

IMPORTSTEUER DEKLARIEREN

Zur Deklaration benötigt man danach das Formular „Modelo 576 – Impuestos Especiales sobre Determinados Medios de Transporte“. Übersetzt: „Formular 576 – Spezielle Steuern für unterschiediche Transportmittel“.

Um das Modelo 576 auszufüllen, öffnet man die folgende Internetseite des Finanzamtes:

576 – Impuesto especial sobre determinados medios de transporte – Presentación

Dieses Formular ist schon etwas komplizierter und hält ein paar Stolperfallen bereit, insbesondere beim Anmelden der Steuer für Motorräder. Hilfe erhält man im Fehlerfall nur telefonisch, aber nicht per E-Mail. Wenn man also noch Verständigungsschwierigkeiten beim Telefonieren hat, hat man ein Problem.

Steuerformular für die Kfz-Zulassung in Spanien

Das Formular „modelo 576“

Das Modelo 576 gliedert sich in die folgenden Abschnitte, deren Felder meist selbsterklärend sind. Manche aber auch nicht, und da wird es dann knifflig. Aber ich habe jeweils angemerkt, was man hineinschreiben muss.

Identifcación del ingreso – Identifizierung der Einzahlung

  • NRC: Hier trägt man die bei der Zahlung der Steuer erteilte Nummer ein. Bei Copy-&-Paste dringend aufpassen, dass weder vor noch nach der NRC ein Leerzeichen mit eingefügt wird, das gibt sonst eine Fehlermeldung, und man sieht den Grund nicht sofort.

  • Importe ingresado: Der im vorherigen Schritt bezahlte Betrag. Genau auf die Korrektheit der Zahl achten, da sie mit dem tatsächlich gezahlten Betrag übereinstimmen muss.

Obligado tributario – Angaben über den Steuerpflichtigen

  • NIF: Número de Identificación Fiscal, die Steuernummer = NIE

  • Apellidos y Nombre o Razón social: Nachname und Vorname durch Komma getrennt.

  • Ejercicio: Das Jahr, für das die Steuer entrichtet wird, ist bereits voreingestellt.

Hecho imponible – Zu besteuernder Sachverhalt

  • Hier kreuzen wir an „Primera matriculación definitiva de medidos de transporte“ (Erstmalige Anmeldung eines Fahrzeuges).

Características del medido de transporte – Angaben zum Fahrzeug

  • Vorausgewählt ist bereits „Medido de transporte usado“ (Gebrauchtfahrzeug), und wir kreuzen darunter „Adquirido en un Estado de la Unión Europea distinto a España“ an (Erworben in einem Staat der EU, anders als Spanien).

  • Fecha puesta en servicio: Datum der Erstzulassung in Deutschland (TT/MM/JJJJ)

  • Kilometros de utilización: Aktueller Kilometerstand des Fahrzeugs

Identifiación de la persona o entidad que ha introducido en España el vehículo (sólo tarjetas ITV tipo „A“) – Angaben zur Person, die das Fahrzeug importiert hat

  • NIF: Wieder die Steuernummer = NIE

  • Apellidos y nombre o denominación social: Nachname und Vorname getrennt durch Komma

Vehículos – Steht zwar im Plural, betrifft aber nur die Angabe zu einem Fahrzeug

  • Marca: Hersteller, z. B. BMW, Yamaha, Mercedes-Benz, etc.

  • Modelo – Tipo: Typbezeichnung gem. Feld D.2 der ficha técnica, z. B. „FZS1000 Fazer (RN061)“ oder „525i E61 560L/NL51“

  • Observaciones: Auswahl des zu importierenden Fahrzeugtyps (muss mit Feld „Clasificación (70/156/CEE)“ weiter unten korrespondieren).
    Hier muss man erstmals aufpassen. Beim Pkw wählt man „Resto de vehículos“ (Sonstige Fahrzeuge), beim Motorrad war in meinem Fall „Motos con potencia CEE >= 74kW + Potencia/Masa <= 0.66“ auszuwählen. Das steht für Motorräder mit einer Leistung über 74kW und einem Leistungsgewicht von weniger als 0,66kW/kg.

  • Número de identificación (bastidor): Fahrgestellnummer

  • Código ITV: Die 4-stellige Nummer der ITV-Prüfstelle, die die Papiere ausgestellt hat. Steht auf dem Stempel über dem Ortsnamen im Kfz-Brief (ficha técnica) und in der Nummer „Certificado“ im Kopf des Kfz-Briefs, nach den führenden zwei Buchstaben.

  • Número de serie tarjeta ITV: Die Seriennummer des Kfz-Briefs (ficha técnica) steht ganz oben. Im zweiten Feld ist das „A“ auszuwählen, mit dem der Brief gekennzeichnet ist.

  • Clase de combustible: Treibstoffart. Hier kreuzen wir „Motor de gasolina“ für Benziner oder „Motor Diesel“ für Diesel an.

  • Cilindrada (CC): Hubraum in Kubikzentimetern gemäß ficha técnica.

  • Clasificación: Das ist eine Kodierung der Fahrzeugklasse mit einer vierstelligen Nummer für Pkw, Lkw, Busse, Wohnmobile, Boote, Traktoren, etc.. Hier habe ich auch lange suchen müssen. Pkw werden mit einer 1000 kodiert, Motorräder mit 0400.

  • Clasificación (70/156/CEE): Eine weitere Angabe zu Fahrzeugklassen gemäß Direktive 70/156/CEE und 92/61/CEE und dem königlichen Erlass 2140/85. Zu finden im Kfz-Brief (ficha técnica) im Feld „J“.
    Pkw sind gemäß der Tabelle, die man z. B. in diesem PDF (46kB, 4 Seiten) findet, „Vehiculos destinados al transporte de personas que tengan, además de asiento de conductor, ocho plazas como máximo“. Also Fahrzeuge bestimmt zum Personentransport mit nicht mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Das ist die Kategorie M1.
    Was man nicht automatisch erkennen kann, ist dass für Motorräder dieses Feld leer gelassen werden muss, da das Formular sonst den Fehler produziert, dass die „Observación“ nicht mit der „Clasificación 70/156/CEE“ übereinstimmt.
    Wenn man’s weiß, ist es einfach. Ansonsten wundert man sich, warum der Wert L3, die Klasse nämlich, die laut o.g. Tabelle für „Vehículos de dos ruedas de cilindrada > 50cm³ (en caso de motor térmico) o velocidad máxima > 50km/h“ steht, nicht funktioniert. Also für „Zweiräder mit mehr als 50cm³ Hubraum (für Verbrennungsmotoren) oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50km/h“.
    In meiner ficha técnica steht im Feld „J“ sogar der Wert „L3e“. Der hätte im Modelo 576 nicht einmal eingetragen werden können, weil nur zwei Stellen erlaubt sind. Den Trick, das Feld fürs Motorrad leer zu lassen, muss man erst mal wissen! Das hat mir die freundliche Dame vom Finanzamt am Telefon erzählt.

  • Emisiones CO2 (GR./KM): Der CO2-Ausstoß gemäß Tabelle im BOE. Beim Motorrad habe ich da 120g/km eingetragen, aber der Wert war eigentlich irrelevant.

Liquidación – Zahlung

  • Base imponible [01]: Besteuerungsgrundlage, also der steuerbereinigte Marktwert multipliziert mit dem Faktor nach Alter. Im Beispiel des BMW oben 5.896,55 (EUR)

  • Base imponible reducida [02]: Ermäßigte Besteuerungsgrundlage, entfällt, „0,00“ eintragen (hier wäre vermutlich der Wert hingekommen, wenn ich das Fahrzeug als „Umzugsgut“ hätte einführen können, hätte-hätte-Fahrradkette)

  • Tipo [03]: Steuersatz in Prozent, den man zur Berechnung angewendet hat. Also z. B. 4,75 oder 9,75 etc. Die Dezimalstellen werden dabei in ein eigenes Feld eingetragen.
    Epígrafe: Auswahlliste mit Zahlen von 01 bis 09. Entsprechend des angewendeten Epígrafe den Wert auswählen.

  • Cuota [04]: Der resultierende Steuerbetrag aus Base imponible [01] mal Steuersatz [03].

  • Deducción lineal [05]: Abzug, kommt hier nicht zur Anwendung. „0,00“ eintragen.

  • Cuota a ingresar [06]: Ergebnis nach Abzug, immer noch gleich Feld [04]

  • A deducir [07]: Wenn man eine Ergänzung zu einer bereits getätigten Deklaration hat, kann man hier ggf. einen Betrag zum Abzug bringen. Entfällt. „0,00“ eintragen.

  • Resultado de la liquidación: Endergebnis. Immer noch derselbe Betrag wie in Feld [04]

Declaración complementaria

Wenn man bereits eine Deklaration abgegeben hat und hiermit eine Änderung daran vornehmen möchte, kann man in dieses Feld die Bestätigungsnummer der betreffenden Deklaration eintragen. Entfällt.

Reservado sólo para Gestores (opcional)

Optionales Feld für Zulassungsdienstleister

So, hat man nun das Formular vollständig ausgefüllt, klickt man auf „Firmar y Enviar“, um das Formular zu signieren (verschlüsseln) und abzuschicken. Hierbei findet noch eine Überprüfung auf Gültigkeit der eingegebenen Werte statt. Kommt keine Fehlermeldung sondern eine Bestätigung: Glückwunsch! Der schwierigste Teil ist geschafft. Man erhält auch hier das ausgefüllte Formular und eine Bescheinigung als PDF, zum Speichern auf dem PC und zweimal ausdrucken.

Jetzt kann man sich einen Termin beim Straßenverkehrsamt holen, um das Auto endlich anzumelden.

FAHRZEUG ZULASSEN

Bevor man einfach zum Straßenverkehrsamt geht, sollte man erst online einen Termin anfordern. Sonst wartet man unter Umständen sehr lange. Mit Termin muss man zwar auch warten, aber es ist erträglicher. 🙂

TERMIN EINHOLEN

Auf der Internetseite der Straßenverkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico, oder umgangssprachlich nur „Tráfico“) kann man einen Termin vereinbaren. Dazu öffnet man im Browser die folgende Seite des Verkehrsministeriums: https://sede.dgt.gob.es/es/tramites-y-multas/cita-previa/jefaturas/

Hier klickt man den Link „Solicitar Cita Previa en Jefaturas“ (Anfordern eines vorherigen Termins in den Verwaltungsbehörden) und wählt im nächsten Schritt zunächst die Provinz, in der man sich befindet. Bei mir ist dies die Provinz Cádiz in Andalusien. Die zuständige Jefatura, also das eigentliche Straßenverkehrsamt sitzt in der gleichnamigen Provinzhauptstadt. Es ist in Spanien leider nicht so, dass in jeder Kreisstadt eine oder sogar mehrere Zulassungsstellen zu finden sind. Man muss also unter Umständen sehr weit fahren, um seinen Termin wahrzunehmen. Da Cádiz an der Westküste liegt, und mein Wohnort am Ostrand der Provinz, hatte ich eine Fahrstrecke von 110km zurückzulegen, um dort hinzukommen. Da möchte man dann natürlich nicht am nächsten Tag nochmal wiederkommen müssen. 😉

Nach Auswahl des zuständigen „Tráficos“ kann man einen Tag und eine Uhrzeit auswählen, die einem behagt. Ist der Termin bestätigt und abgeschickt, druckt man sich anschließend ein PDF mit der Bestätigung des Termins aus. Das Dokument enthält nicht nur Adresse und Uhrzeit des Termins, sondern auch noch einen Barcode, den man bei der Anmeldung vor Ort braucht.

Bei der Anfahrt dann noch die Parkplatzsuche einkalkulieren und lieber eine halbe Stunde zu früh als zu spät kommen. Ist der Termin verstrichen, und man war nicht da, wartet man sehr lange, bis man danach drankommt.

DER TAG DER ZULASSUNG

Checkliste: Hab ich alles?

  • Fichas técnicas in dreifacher Ausführung
  • Bescheinigung über die bezahlte Kfz-Steuer
  • Bescheinigung über die bezahlte Importsteuer
  • Bescheinigung des Modelo 576 in zweifacher Ausführung
  • Originale der deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2)
  • Kärtchen mit der NIE (bzw. Residencia)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kreditkarte (zum Bezahlen der Gebühren am Platz des Sachbearbeiters)

Ablauf

Zeitnah vor dem vereinbarten Termin findet man sich im Amt ein. Dort meldet man sich am Eingang zunächst am Infoschalter an und zeigt die ausgedruckte Bestätigung vor. Man erhält eine Wartenummer und nimmt Platz und wartet. Hat man noch kein Antragsformular für die Anmeldung, ist jetzt der beste Zeitpunkt es zu erfragen (Solicitud de matriculación) und auszufüllen. Ab hier ist es fast so wie bei der Zulassungsstelle in Deutschland. Ein Monitor zeigt die Wartenummer an und den Tisch des Sachbearbeiters, zu dem man gehen muss. Hat man Schwierigkeiten beim Ausfüllen, helfen die Sachbearbeiter gern weiter. Lieber ein Feld leer lassen, als etwas falsches hineinzuschreiben.

Der Sachbearbeiter kontrolliert die mitgebrachten Unterlagen und erfasst die Fahrzeug- und Halterdaten im System. Die fällige Gebühr von (Stand Juni 2015) 95,80 EUR kann man vor Ort per Kreditkarte bezahlen. Man muss also nicht wie üblich zur Bank gehen und bar einzahlen.

Ein Wunschkennzeichen wie in Deutschland ist in Spanien nicht möglich. Alle Kennzeichen werden landesweit zentral vergeben und bestehen aus einer Kombination einer vierstelligen Zahl und drei Stellen Buchstaben (ohne Vokale, um nicht unabsichtlich irgendwelche Worte zu bilden). Das Kennzeichen gibt im Gegensatz zu früher nicht mehr die Provinz wieder, in der das Fahrzeug zugelassen wurde, sondern ist völlig anonym. Es verbleibt bis zum Ende beim Fahrzeug, auch wenn dieses den Besitzer wechselt.

Das Ausstellen der Papiere dauert danach unter Umständen eine ganze Weile. Kfz-Scheine werden nicht am Arbeitsplatz direkt ausgedruckt. Man muss also ggf. noch ein zweites Mal Platz nehmen und warten.

Achtung! Die deutschen Kfz-Papiere werden beim Tráfico einbehalten und archiviert! Wenn man sein Fahrzeug in Deutschland abmelden will, braucht man darum die Zulassungsbescheinigung „Certificado de Matriculación“, welche gesondert bestätigt, dass das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer XY und dem Kennzeichen YZ in Spanien zugelassen wurde und die deutschen Kfz-Papiere im Archiv der Verkehrsbehörde abgelegt wurden. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 werden also keineswegs vernichtet, sondern nur dort eingelagert.

Mit Hilfe dieser Bescheinigung, die unter Umständen noch auf Deutsch -amtlich beglaubigt- übersetzt werden muss (war in meinem Fall nicht nötig, kann aber von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sein), kann man dann in Deutschland das Auto oder Motorrad abmelden, und der Umzug ist vollzogen.

NUMMERNSCHILDER BESORGEN

Hat man nun vom Tráfico seinen Kfz-Schein, das „Permiso de Circulación“, erhalten und eine Nummer zugewiesen bekommen, kann man sich dazu die passenden Schilder kaufen. Schildermacher sind interessanterweise nicht automatisch in der Nähe eines Verkehrsamts zu finden. Man muss also schon vorher auf die Suche gehen. Ich war zum Beispiel bei uns im Dorf beim Autoteilehändler, der auch die Herstellung von Nummernschildern anbietet. Kfz-Schein vorzeigen, Schilder bestellen und am nächsten Tag abholen. Preis: ca. 8 EUR pro Kennzeichen. Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 750kg braucht man keine Zulassung. Dafür bestellt man einfach ein drittes Kennzeichen vom Zugfahrzeug mit und bringt es am Anhänger an

VERSICHERUNG

Theoretisch kann man nun ohne Versicherung durch die Lande fahren, aber das empfiehlt natürlich niemand. Seit Anfang 2016 geht die Guardia Civil Tráfico auch vermehrt auf die Jagd nach unversicherten Verkehrsteilnehmern.

Der nächste und letzte Schritt ist darum jetzt, Versicherungen zu vergleichen. Die meisten großen Gesellschaften haben online Berechnungsformulare, wie man sie aus Deutschland kennt. Das Vergleichen ist mühselig und ermüdend, aber es lohnt sich, sind die Preisunterschiede doch zum Teil eklatant. Für meinen BMW schwankten diese zwischen 280 EUR/Jahr (AXA) und 1240 EUR/Jahr (Mapfre). Auch gibt es einige Vergleichsportale, die einem die Arbeit erleichtern (z.B.  www.rastreator.com oder www.acierto.com).

Die Angebote sind in der Regel nicht zu 100% direkt vergleichbar, weil jeder Versicherer unterschiedliche Leistungen anbietet. Was der deutschen Haftpflicht entspricht, heißt hier „Tercero“ (also Dritte) und ist die günstigste Variante. Diese werden oft mit Services wie Straßenwacht, Glasbruch-, Feuer- und Diebstahlzusatzversicherung angeboten. Vollkasko heißt dann „Todo Riesgo“ und deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Das ist natürlich die teuerste Variante.

Das Preisniveau bei Pkw-Versicherungen ist in Spanien deutlich niedriger. Bei Motorrädern dagegen viel höher. Das System mit Schadensfreiheitsrabatten wie in Deutschland existiert hier in dieser Form nicht. Ich zahle jetzt für beide Fahrzeuge zusammen etwas weniger als in Deutschland. Also hält sich das die Waage.

KASSENSTURZ

Was hat der ganze Spaß nun gekostet? Teuer war es, so viel steht fest. Aber es wäre noch viel teurer gewesen, wenn ich mich auf die Dienste einer Gestoría verlassen hätte.

Die erste, die meine sonstigen Steuerangelegenheiten übernahm, kennt sich mit Kfz-Steuern nicht aus. Die sagten mir (nach zwei Wochen Warten auf Bearbeitung meiner Anfrage und mehrmaligem Nachhaken), ich solle zur Bank gehen und als Importsteuer 1.192 EUR für das Auto und 118 EUR für das Motorrad bezahlen. Wie sie auf die Zahlen gekommen waren, konnten/wollten sie mir nicht erklären. Effektiv waren es dann 575 EUR für das Auto und 31 EUR für das Motorrad.

Eine andere Gestoría hat mir auf die Anfrage, ob sie mir ausrechnen können, wie hoch der Betrag der Importsteuer ist, ein „Angebot“ über 1.200 EUR zugeschickt, ohne darin weiter auszuführen, was dieser Preis umfasst. Da muss man schon ein ziemlicher Idiot sein, um das einfach so blind zu bezahlen. Oder reich. Oder beides.

Hier also nun die finale Abrechnung aller Kosten der Anmeldung:

Auto

Motorrad

NIE

EUR 9,70

Empadronamiento

EUR 0,00

Residencia

EUR 10,60

TÜV-Vorführung und Erstellung der Papiere

EUR 159,45

EUR 159,45

Kfz-Steuer

EUR 126,27

EUR 49,91

Importsteuer

EUR 574,91

EUR 30,71

Zulassung

EUR 95,80

EUR 95,80

Nummernschild(er)

EUR 24,30

EUR 8,40

Fahrtkosten

EUR 82,00

Summen Auto/Motorrad

EUR 980,37

EUR 344,27

Summen gemeinsam

EUR 102,30

Summe gesamt

EUR 1426,94


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Kopie des Antragsformulars von
http://extranjeros.empleo.gob.es/es/ModelosSolicitudes/Mod_solicitudes2/15-Formulario_NIE_y_certificados.pdf
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15-Formulario_NIE_y_certificados.pdf
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HINWEIS

Ich beantworte Fragen gerne im Kommentarbereich. Manchmal kann es ein paar Tage dauern, bis ich dazu komme. Deshalb bitte ich um etwas Geduld. Über Feedback, wenn ich Euch helfen konnte, freue ich mich. Es wäre schön, eine kurze Rückmeldung dazu zu bekommen.

Da die Sachverhalte oft nicht ohne Rückfragen zu klären sind, hinterlasst mir darum bitte eine Adresse, unter der ich Euch erreichen kann. Sonst kann ich Euch nicht helfen. ;-). Oder schreibt mir am besten gleich per Kontaktformular oder per E-Mail.

NOCH EIN HINWEIS

Ich bin weder Experte in Steuerangelegenheiten, noch professioneller Berater für Einwanderer. Bitte seht von detaillierten Fragen bezüglich Eurer Probleme ab und schickt mir keine Dokumente mit privaten Daten. Weder interessieren die mich, noch kann ich damit etwas anfangen. Bei komplizierten Fragestellungen sucht Euch professionellen Rat. Dankeschön. 😉

34 Comments

  1. Alexander sagt:

    Hallo Sascha,
    Ich habe eine Frage bezüglich der Übersetzung deutscher Papiere.
    Hast du für Trafico eine Übersetzung des Zulassungsbescheinigungs Teil 1 und 2 gemacht sowie eine Übersetzung des Kaufvertrages?

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander

    • Anonymous sagt:

      Hallo Alexander,

      nein, beim Tráfico habe ich keine spanischen Übersetzungen meiner deutschen Dokumente gebraucht. Weder Kfz-Brief, noch -Schein. Einen Kaufvertrag hatte ich gar nicht dabei. Das Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt schon drei Jahre in meinem Besitz. Merke: Die deutschen Fahrzeugpapiere werden im Tráfico einbehalten und archiviert. Lasse Dir also eine Bescheinigung darüber ausstellen (siehe Text oben), damit Du das Auto danach in Deutschland abmelden kannst.

      Grüße
      Sascha

  2. Sören Gerlach sagt:

    Toller Beitrag, super ausführlich! Allerdings: Schon der erste Schritt mit dem ITV ist beim Selbstversuch gescheitert, die wollten das schlicht nicht machen, solange ein Deutsches Nummernschild dran klebt. Lebe übrigens in Barcelona/Catalunya. Mein Problem ist, dass der TÜV seit ein paar Monaten abgelaufen ist und ich keine Lust habe hin & zurück nach D zu fahren, nur um dort den TÜV zu bekommen und dann hier das ganze nochmal mit gültigem TÜV zu probieren. Mal gucken, wie es weiter geht…

    • Sascha sagt:

      Hallo Sören,

      ich habe Deinen Kommentar von der alten Website hierher kopiert und den alten Blogbeitrag deaktiviert. Mangels E-Mail-Adresse erhältst Du natürlich keine automatische Benachrichtigung über diese Antwort. Ich hoffe, Google führt Dich eines Tages hierher. 🙂

      Womöglich machen die Katalanen da wieder eine Extrawurst. Ist deren Problem jetzt, dass das Auto noch in D zugelassen ist oder dass der TÜV abgelaufen ist? Wenn letzteres würde ich im Zweifelsfall doch lieber in den sauren Apfel beißen und noch mal nach D fahren. Immerhin hast Du 1.000km Strecke weniger als wir. 😀 Für uns ist eine Fahrt nach Deutschland immer eine große Expedition.

      Viele Grüße
      Sascha

      • Sören Gerlach sagt:

        Hallo Sascha, Beitrag ist entdeckt, danke für die Antwort ,-)) Ich konnte das Problem mit dem ITV inzwischen lösen, bin zu Certio gegangen (quasi der „echte“ TÜV, so ganz habe ich das privatisiete System noch nicht ganz durchblickt) und eine „gestación der impoartación“ beauftragt. Welch Wunder, für 99 EUR hat der Ingeniuer die formelle Abnahme durchgeführt und die spanische ITV ausgestellt, für knapp 23 EUR habe ich dann direkt die reguläre ITV-Prüfung durchführen lassen (und bestanden).
        Aktuell klemmt es jetzt beim Absenden des 576’er-Formulars, möglicherweise kommt das Finanzamt mit meinem katalanischen Zertifikat von idCAT nicht klar, werde ich wohl nächste Woche vor Ort beim Finanzamt klären.

        Bisher kann ich jedenfalls schonmal sagen, dass der bürokratische Aufwand für den Import völlig abartig ist. Gut, die anderen Dinge wie NIE, Zertifikat usw. braucht man natürlich trotzdem, wenn man in Spanien lebt. Aber wer wenig Zeit und/oder Nerven hat, dem kann ich trotz der Kosten trotzdem eine Gestoria ans Herz legen. I.d.R. macht man sowas 1x in seinem Leben, und dafür lohnt sich der Nervenkitzel einfach nicht ,-)

        Grüße,
        Sören

        • Sascha sagt:

          Hi Sören,

          wie ist die Nummer beim Finanzamt denn jetzt ausgegangen? Konntest Du das klären? Wäre vielleicht für den einen oder anderen Residenten in Katalonien interessant.

          Viele Grüße
          Sascha

  3. Hallo Sascha, vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht. Mir stehen die Haare zu Berge, wenn ich daran denke, was da auf mich zurollt. Nun gut, Augen zu und durch! Allerdings habe ich eine Frage zur Importsteuer. In einem anderen Bericht habe ich folgendes gefunden:

    Zitat:
    „Ein Auto in Spanien anmelden: Tipps für die Zulassung und Ummeldung
    6 April 2018, Redaktion
    Wenn Sie vorhaben, Ihren Aufenthalt für längere Zeit nach Spanien zu verlegen und auf Ihr in Deutschland gemeldetes Auto nicht verzichten möchten, stellt sich die Frage, ob Sie Ihren Wagen in Spanien ummelden müssen oder nicht. Grundsätzlich richtet sich dies nach dem Residenzprinzip, d. h. Sie müssen Ihr Auto dort zulassen und versteuern, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen in Spanien aufhalten sollten, müssen Sie also Ihr Auto bei den spanischen Behörden anmelden.
    Importsteuern vermeiden
    Wenn Sie bei der Ummeldung Ihres Fahrzeuges den Nachweis erbringen, dass Sie vorher mindestens 12 Monate ununterbrochen in Deutschland gemeldet waren und das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten in Ihrem Besitz war, entfällt die ansonsten anfallende Importsteuer. Dazu benötigen Sie eine von der deutschen Botschaft oder vom Konsulat ausgestellte Bescheinigung.
    Die Ummeldung können Sie selber übernehmen oder, falls Sie nur über geringe Spanischkenntnisse verfügen oder Zeit sparen möchten, eine Gestoria damit beautragen, die normalerweise 100 – 200 Euro dafür verlangt.“
    Wie verhält es sich denn nun im Ernstfall wirklich? Für Deine Mühe, meine Frage zu beantworten, danke ich Dir im Voraus.
    Liebe Grüße von
    Heide

  4. Hubert Hose sagt:

    Hallo Sascha,

    musstest du keine Anmeldesteuer zahlen?

    Gruß Hubert

  5. Claudio sagt:

    Hallo Sascha,
    ich habe 1997 verchiedene Fahrzeuge eingeführt und umgemeldet. Ebenfalls in der Provinz Cadiz. Damals mussten noch der KFZ-Ingenieur das Gutachten schreiben und das Fahrzeug wurde beim ITV gecheckt und vermessen. So kenne ich den damaligen Werdegang.
    Der Bergriff „Importsteuer“ ist nicht richtig, sogar verwirrend, da aus den europäischen Mitgliedstaaten keine Importsteuer anfällt. Es ist eine „Zulassungssteuer“, welche beim Finanzamt entrichtet wird. Diese wird nur einmal entrichtet und ist für das gesamte KFZ-Leben. Die jährliche KFZ-Steuer ist deshalb auch so gering und wird an die Gemeinde abgeführt. Ist das KFZ (Auto,Motorrad, Anhänger mit mehr al 750 kg Gesamtgewicht,….) irgendwann 25 Jahre alt kann man an der Gemeinde eine Befreiung der KFZ-Steuer beantragen. In Jerez 100%, andere Gemeinden nur 50%. Ohne als historisches KFZ zu gelten.
    Claudio

    • Sascha sagt:

      Ja, der Begriff „Importsteuer“ ist nicht richtig. Da bei der Steueranmeldung aber explizit unterschieden wird, ob das Fahrzeug in Spanien erworben wurde, in der EU oder außerhalb davon, kann man „de facto“ von einer Importsteuer sprechen, da (laut Auskunft meines Kfz-Sachverständigen 2014) das Hauptziel dieser Steuer und der Verschärfung der Regularien für den Kfz-Import nach Spanien war, die Flut von „Seelenverkäufern“ aus dem Ostblock einzudämmen, die in den 1990ern noch ins Land verbracht wurden.

      Ein weiterer Hinweis auf den Charakter der Importsteuer ist die Tatsache, dass diese entfällt, wenn man als Einwanderer nach Spanien sein eigenes Kfz mitbringt. Das wird hier ja genauso in den Verkehr gebracht wie eines, das man von hier aus im Ausland kauft. Technisch und in der Konsequenz ist da kein Unterschied. Nur in der Art der Verbringung ins Land. Darum ist der Name „Zulassungssteuer“ ebensowenig zutreffend. 😉

      Dass die Steuer mehrmals bezahlt werden müsste, habe ich auch nicht behauptet. Die Kfz-Steuer an die Verwaltung des Wohnortes habe ich ebenfalls erwähnt.

      Aber dennoch Danke für Deine Ergänzung.

  6. Detlev Lachmann sagt:

    Hallo Sascha, wir wandern im November nach Alicante aus. Ich möchte unseren Fiat Scudo Bj.2012, Anhänger 750 kg, Pferdeanhänger 2000Kg und vorallendingen meinen Traktor Bj. 1974 mitnehmen.
    Ich habe schon Kontakt mit einer Gestoria aufgenommen, die mir schon sagten das der Traktor nicht so einfach ist. Kannst Du mir hier einen Rat geben? Ich habe auch schon in Erwägung gezogen, meinen Trecker in Deutschland zu verkaufen und in ES mir einen zu kaufen. Der Gestoria muss man alles aus der Nase ziehen.
    Vielen Dank für Deine Mühen!

    Viele Grüße
    Detlev

    • Sascha sagt:

      Ich habe keine Ahnung von Traktoren. Aber am Ende wird es einfacher, nervenschonender und billiger sein, es genau so zu machen, wie Du sagst. Deinen Trecker in Deutschland verkaufen und in Spanien einen anderen kaufen. Checke aber vorher mal die Preise auf dem Gebrauchtmarkt. Ich meine, Traktoren sind hier verhältnismäßig teuer.

  7. Christoph Steffl sagt:

    Hallo zusammen,

    so schlimm wie es oft beschrieben wird muss es nicht sein. Habe das ganze Prozedere innerhalb von knapp 3 Wochen abgewickelt.
    Tag 1: Mit dem (importierten) Auto zum ITV. Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und CoC-Papiere (alternativ Ficha Tecnica reducida) dalassen und sich einen Termin geben lassen. 98€ bezahlen (von Comuidad zu Comunidad unterschiedlich) und wieder fahren.
    Tag 7: Termin beim ITV dauert ca. 1h (vorrausgesetzt alles ist in Ordnung). Danach erhält man die Info, ob alles in Ordnung war und eine Vorab-Bestätigung dessen.
    Tag: 12: Fahrzeugpapiere (in dreifacher Ausfertigung) sowie ITV-Aufkleber für 2 Jahre beim ITV abholen.
    Mit diesen Papieren zu einer Gestoria (in meinem Fall Gestroia Valencia in Godella) gehen. Diese erstellt einen Kostenvoranschlag, welchen man auch gleich bezahlen kann, wenn man es schnell haben möchte. In meinem Fall 639€. 160€ für die Gestoria und weitere 479€ für Importsteuer, KFZ-Steuer (anteilig), Nummernschilder, Beglaubigung der Annullierung der deutschen Dokumente…
    Tag 17: Zur Gestoria und Nummernschilder abholen. Deutsche Nummernschilder auf dem Konsulat abgeben (oder alternativ direkt in Deutschland)
    Nicht vergessen eine Versicherung abzuschliessen, bevor man die Nummernschilder montiert. Alles in allem war es in meinem Fall also sehr stressfrei und deutlich unter 1.000€. Polo 1,4l, BJ 2011, 180PS (Importsteuer lag bei ca. 200€. Kann man sich hier https://www.dieselogasolina.com/calcular-impuesto-matriculacion-coche-moto-hacienda.html ziemlich genau errechnen. Bei mir war es real 15% teurer, als errechnet.)

    Hoffe das hat einigen die Angst genommen 🙂
    Liebe Grüsse

    • Sascha sagt:

      Hallo Christoph,

      da hast Du aber „Glück“ mit Deiner Gestoria gehabt. Nach meinen persönlichen Erfahrungen und denen von Leuten, mit denen ich gesprochen habe, sind die meisten völlig unfähig. Und auch nicht serviceorientiert. Gut sind sie nur im regelmäßig Geld abbuchen. Wenn ich damals vorher gewusst hätte, was mich das Nerven kostet und hätte sicher sein können, dass mit 160 EUR Servicegebühr für die Gestoria alle Spatzen gefangen sind, hätte ich das wahrscheinlich auch so gemacht. Wobei die bei zwei Fahrzeugen (in meinem Fall waren es ja Auto und Motorrad) wahrscheinlich auch doppelt kassiert hätten. 320 EUR sind dann wieder ein Betrag, den ich mir dann lieber spare. 🙂

      Aber so wie Du kann man das natürlich auch machen, sofern man das Glück hat an einen guten Dienstleister zu geraten.

      Grüße
      Sascha

  8. Thomas sagt:

    Äußerst hilfreiche Seite!

  9. Anna sagt:

    Danke für all die INFO!!
    Ich wollte noch ein paar Infos für etwaige Kandidaten auf den BALEAREN geben:
    ich habe mein Auto – auch importieren müssen, dich die Frist verplant habe.
    a) ITV – war bei mir kein Problem, ich bin hin und hab gesagt ich brauch die zur Ummeldung
    b) Geldwertbestimmung für das einzuführende Fahrzeug gibts hier: https://www.atib.es/ta/valoraciones/vehiculos.aspx
    c) Modelo 576, einfach zur Hacienda gehen und die hlefen mit der Ausrechnugn, falls man sich nicht sicher ist (ich musst gar nichts zahlen, da ich eine Furgoneta habe)
    d) ITP – bei Verkauf/Import zwischen Particulares (das Auto war noch auf meinen Vater angemeldet, ich habe es gekauft und dann importiert) Hier wird es lustig:
    diese Formular ist das richtige: https://www.atib.es/TA/modelos/Modelo.aspx?m=620
    Bei Kästchen 47 Bien objeto de transmisión * gibt man OTROS ein, und dann bei 47] Bien objeto de transmisión, die Marke des Wagens am Ende den Wert den man auf der vorherigen Seite bekommen hat. Somit kann man die ITP zahlen. Nicht wundern das Formular ist eigentlich für Boote, aber das 621, welches für Autos gilt funktioniert nicht, da es sich da nur um Autos handelt, welche schon ein ES Kennzeichen haben. Ich habe von der ATIB die Info bekommen das 620 er auszufüllen.
    e) mit allen Formularen zum DGT, letze Tasa zahlen.Ferig.
    Ich hoffe die kann jemandem weiterhelfen ;O)
    Schönen ag noch!

  10. Bodo Maschmann sagt:

    Hallo Sascha,
    hier meine Erfahrungen mit der Ummeldung. Um es vorwegzunehmen,ich bin gescheitert mit der Anmeldung eines Quads in Spanien. Um die Ummeldung etwas einfacher zu gestalten, habe ich das Quad an meine katalanische Frau verkauft.ITV ohne Probleme. COC lag vor. Preiswerte Versicherung in Spanien gefunden. Alle Papiere vorgelegt, um die Anmeldung abzuschließen. Die Anmeldung konnte letztendlich nicht abgeschlossen werden, weil der Wert für das „CV“, „caballo fiscales“ nicht vom ITV eingetragen wurde. Kymko Spanien kann das CV nicht beibringen, weil es ein deutsches Quad ist. Kein CV, keine Ummeldung! Deine Seite ist sehr informativ. Danke! Viele Grüße aus Barcelona Bodo

    • Sascha sagt:

      Hallo Bodo,

      danke, dass Du Deine Erfahrungen mit uns teilst.

      Das ist ja ärgerlich. Kann denn die ITV da nichts machen? Die müssten doch Mittel und Wege haben, die Leistungsklasse herauszufinden (oder selbst zu bestimmen) und dann in die ficha técnica einzutragen. Ich würde es da nochmal versuchen.

      Viele Grüße
      Sascha

  11. Vasco sagt:

    Vielen Dank fuer die wirklich hilfreiche Seite! Ich mache das grade in Malaga durch.
    Ein (vielleicht) neuer Aspekt: Heute bei der Hacienda wegen dem modelo 576 musste ich 0,00 Euro bezahlen. Denn das Auto „emita poco“ wurde mir gesagt, also emittiert wenig (CO2 nehme ich an?) ist Euro 6 (ein Audi Tdi von 2018).
    Haette man diesen Verwaltungsschritt ja wirklich weglassen koennen.
    Ich fand das wirklich sehr lustig, wie die Dame da in ihrem telefonbuchartigen Waelzer nach dem passenden Auto sucht um mir dann auszurechnen was ich bezahlen muss.
    Immerhin hat sie dabei nebenbei herausgefunden, dass ich anscheinend fiskalisch in Madrid gemeldet war und es netterweise gleich behoben (das geht also).
    Online konnte ich das nicht machen weil ich noch nicht die endgueltige NIE Karte habe.
    Nun also zum „Trafico“, mal sehen.

    • Sascha sagt:

      Hi Vasco,

      das klingt ja super! Ein anderer Leser hatte das letztes Jahr auch kommentiert, dass er ausgerechnet habe, dass er für sein Auto wegen der Schadstoffklasse keine Steuer zahlen müsste. Ich hatte noch nachgefragt, ob es tatsächlich geklappt hat, aber er hat sich nicht mehr gemeldet. Wenn Du beim Tráfico durch bist, kannst Du ja noch mal eine Erfolgsmeldung machen. 🙂

      Viele Grüße rüber nach Málaga
      Sascha

  12. Leser Andreas hat uns im Mai seine neuesten Erfahrungen geschildert, die ich in einem Update hier zusammengefasst habe: https://camino-verde.net/2020/05/05/auto-in-spanien-anmelden-update-2020/

  13. […] informative und schöne Beschreibung des manchmal nervenaufreibenden Procedere haben wir im Blog von El Camino Verde […]

  14. […] informative und schöne Beschreibung des manchmal nervenaufreibenden Procedere haben wir im Blog von El Camino Verde […]

  15. Andrea Kramer sagt:

    Hallo Sascha, habe alles gut verstanden. Eines leider nicht, muss ich auch eine Residence haben oder reicht eine Empadronamiento zum Anmelden eines Motorrades aus?

    • Sascha sagt:

      Hallo Andrea, mit 100% Sicherheit kann ich Dir das nicht sagen, zumal meine eigenen Erfahrungen auch schon eine Weile her sind, aber vom Gefühl her würde ich sagen, dass das Empadronamiento ausreichen müsste. Ich hatte die Residencia zum Zeitpunkt der Zulassung schon und war damit auf jeden Fall „safe“. Aber als Adressnachweis reicht das Empadronamiento eigentlich aus. Vielleicht solltest Du sicherheitshalber beim Tráfico mal nachfragen, welche Dokumente sie von Dir brauchen. In welcher Comunidad/Provinz wohnst Du? Das kann ja auch regional unterschiedlich sein. Grüße Sascha

  16. Maria-José sagt:

    Hallo Sascha,
    Deine Seite ist mit Abstand das Beste, was ich zum Thema PKW Ummeldung auf der Durchreise von D nach Granada gefunden habe. Mein Mann fährt 😉 1000 Dank für Deine Energie, um diese Odyssee so minutiös zu dokumentieren.
    Wir werden erst ab 2023 Residentes und können dann unsere PKWs anmelden, habe ich aus den Infos geschlossen.
    Wie verhält es sich aber mit einem nigelnagelneuen Anhänger (1300 kg ZGG) mit dem wir jetzt unsere 7 Sachen transportieren und der nur ein Überführungskennzeichen bis 1.10. hat? (Was längeres war versicherungsmäßig aberwitzig teuer).
    Wir können den ja nicht auf uns anmelden, da wir noch in D wohnhaft sind.
    Wir können ihn aber auch nicht ohne gültiges Kennzeichen in drei Monaten zu irgendwelchen Tüvstellen hinfahren, oder?
    Vielleicht können wir ihn auf eine SL anmelden, die wir schon in SL gegründet haben?
    Können wir dann immer noch die Karte mit dem Umzugsgut ziehen?
    Ich weiß, das ist ein ganz anderer Use Case, aber bei Deiner geballten Kompetenz, ist Dir oder Deinen Lesern vielleicht schon was relevantes dazu über den Weg gelaufen.
    Herzlichen Dank!!
    Maria-José

    • Sascha sagt:

      Hola Maria-José, danke für das Lob und für Deine Fragen. Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, fürchte ich. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, dass ein Empadronamiento reichen müsste für die Zulassung, so dass das schnell erledigt sein müsste. Mit SLs kenne ich mich erst recht nicht aus und kann da keinen seriösen Rat geben. Aber wenn Ihr Eure Erfahrungen teilen möchtet, seid Ihr herzlich willkommen sie hier als Kommentar zu ergänzen. Viele Grüße Sascha

  17. Alexandra sagt:

    Bei uns steht in der COC auch nicht die Anhängerkupplung drin. Wie kann man das denn in Spanien ändern?

    • Sascha sagt:

      Hallo Alexandra,

      das COC kann man nicht nachträglich ändern. Bei meinem stand ja auch eine andere Typnummer für die Anhängerkupplung als die tatsächlich verbaute. Darum brauchte ich eine Bescheinigung von Westfalia (im Original, gestempelt und handschriftlich unterschrieben) für die Anhängerkupplung an meinem Auto.

      Die musst Du Dir wohl oder übel vom Hersteller ausstellen lassen.

      Zusätzlich brauchte ich eine Bescheinigung einer Fachwerkstatt über den korrekten Einbau.

      Beides auf Spanisch, versteht sich. 😉

      Letztere habe ich für einen 20er in die Kaffeekasse beim Schrauber am Ort bekommen.

      Oder: Du baust die Anhängerkupplung ab. Wenn Du darauf verzichten kannst, ist das die günstigste und nervenschonendste Lösung.

      Grüße Sascha

  18. Uli aus München sagt:

    Hallo Sascha,
    durch Zufall auf Deine Seite gekommen. Respekt.

    Vielleicht kannst Du mir folgende Frage beantworten? Ich plane, einen Wagen aus D auf die Kanaren zu importieren. Da wir hier dort Wohnsitz nehmen, wird der Wagen Teil des Umzugsgutes sein (in meinem Besitzt seit mehr als 6 Monaten) und daher von der Importsteuer der „Sonderwirtschaftszone Kanaren“ befreit sein.

    Momentan sind originale Stahlfelgen montiert. Die sind nebst Radkappen aber so verkratzt, dass ich mir noch hier neue Alufelgen kaufen möchte.
    Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese zwangsläufig eine ECE-Bescheinigung benötigen, und die dt. ABE in Spanien beim Import nicht anerkannt wird? Dann hätte ich nur eine dürftige Auswahl an Felgen, aber immer noch besser, als beim Import auf einmal dumm da zu stehen.

    Oder meinst Du, Felgen mit ABE werden beim Import nicht reklamiert? PS: Ich erwarte von Dir keine selbstverständlich keine verbindliche Zusicherung. Nein, es interessiert mich nur Deine Einschätzung. 😉

    • Sascha sagt:

      Hi Uli,

      Danke für die Frage. Ich kann das aber nicht mit Sicherheit sagen. Meine Alufelgen haben sich die Prüfer bei drei Untersuchungen 2014 – 2018 nicht angesehen. Aber ob das auf den Kanaren, und zudem jetzt noch sechs Jahre später, genau so gehandhabt wird… Keine Ahnung. Wenn sie die aber prüfen wollen, wird in jedem Fall eine EG-Bescheinigung mit einer ECE-Nummer erforderlich sein. Eine deutsche ABE akzeptieren die nicht.

      Grüße Sascha

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