Neues zur Kfz-Zulassung in Spanien ab 2018

Kfz-Zulassung in Spanien
Kfz-Zulassung in Spanien
14. Juni 2015
Alles neu
15. Januar 2018

Der Import von Autos nach Spanien aus der EU wird vereinfacht

Im November 2017 gab es gute Neuigkeiten von der spanischen Regierung: Man vereinfachte -ENDLICH- den Import von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland.

Wie Du in meinem Martyrium von 2015 nachlesen kannst, ist das Importieren von Autos aus Deutschland nach Spanien ein aufwendiges und teures Unterfangen. Ein großer Brocken bei dem Prozess ist die technische Abnahme beim hiesigen TÜV, der ITV.

 

Seit 20. Mai 2018 gilt folgende Neuerung:

„En caso de que un vehículo ya matriculado en un Estado miembro vuelva a matricularse, el Estado miembro reconocerá el certificado de inspección técnica expedido por el otro Estado miembro como si lo hubiera expedido él mismo, siempre que dicho certificado de inspección técnica continúe siendo válido en términos de los intervalos de frecuencia establecidos para las inspecciones periódicas en el Estado miembro de nueva matriculación. En caso de duda, el Estado miembro de nueva matriculación podrá verificar el certificado de inspección antes de reconocer su validez. Los Estados miembros notificarán a la Comisión una descripción del certificado de inspección técnica antes del 20 de mayo de 2018. La Comisión informará de ello al comité mencionado en el artículo 19. El presente apartado no se aplicará a las categorías de vehículos L3e, L4e, L5e y L7e.“
Quelle: https://itvcitaprevia.es/cambios-normas-itv-2018/

Heißt auf Deutsch:

„Meldet man ein bereits in einem Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug hier neu an, so erkennt der Mitgliedstaat die von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Bescheinigung über die technische Inspektion so an, als ob er sie selbst ausgestellt hätte, sofern die Bescheinigung über die technische Prüfung weiterhin gültig ist, einschließlich der Bedingungen für die Häufigkeitsintervalle, die für wiederkehrende Inspektionen im neu angemeldeten Mitgliedstaat festgelegt wurden. Im Zweifelsfall kann der Mitgliedstaat, in dem die Neuzulassung stattfindet, die Inspektionsbescheinigung überprüfen, bevor er deren Gültigkeit anerkennt. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission vor dem 20. Mai 2018 eine Beschreibung der technischen Abnahmebescheinigung mit. Die Kommission unterrichtet den in Artikel 19 genannten Ausschuss darüber. Dieser Absatz gilt nicht für die Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e und L7e.“


Ferner:

La adecuación al marco legislativo europeo con esta transposición de dos Directivas comunitarias permitirá el reconocimiento del certificado de la inspección técnica periódica emitido por otros Estados miembros cuando se produzca un cambio de titularidad de los vehículos, es decir, cuando el usuario lo haya comprado en el extranjero y lo matricule en España.
Quelle: http://www.lamoncloa.gob.es/consejodeministros/referencias/Paginas/2017/refc20171020.aspx#itv

Übersetzung:
Die Anpassung an den europäischen Rechtsrahmen mit dieser Umsetzung zweier Gemeinschaftsrichtlinien ermöglicht die Anerkennung der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Bescheinigungen über die regelmäßige technische Kontrolle bei einem Eigentümerwechsel der Fahrzeuge, d.h., wenn der Benutzer sie im EU-Ausland erworben hat und sie in Spanien zulässt.


Und was bedeutet das im Klartext?

Kurz und knapp gesagt heißt das, dass Du Dein Auto, das nach dem 20. Mai 2018 nach Spanien eingeführt wird, und das über eine entsprechende Bescheinigung des deutschen TÜV verfügt, ohne eine erneute technische Abnahme hier in Spanien zulassen kannst. Bei der ITV wirst Du zwar dennoch vorstellig werden müssen, um die Gültigkeit der Papiere bestätigen zu lassen, aber der eigentliche Prüfvorgang entfällt.

Die Voraussetzung, dass Dein Auto mindestens sechs Monate in Deinem Besitz gewesen sein muss, gilt aber nach wie vor. Und denke auf jeden Fall auch daran, eine eventuell vorhandene Anhängerkupplung in die deutschen Papiere eintragen zu lassen, auch wenn das nach deutschen Vorschriften nicht nötig ist. Was dokumentiert ist, ist dokumentiert, und Du hast hier dann weniger Scherereien. 🙂

Ausnahmen

Ausgenommen von der Neuregelung sind gemäß obiger Gesetzesänderung die folgenden Fahrzeugklassen (siehe Liste hier):

  • L3e (Krafträder mit mehr als 50cm³ Hubraum und mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit)
  • L4e (Krafträder mit Beiwagen mit mehr als 50cm³ Hubraum und mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit)
  • L5e (Dreirädrige Krafträder mit symmetrischem Achsaufbau, mit mehr als 50cm³ Hubraum und mehr als 45km/h Höchstgeschwindigkeit)
  • L7e (Quads mit einem Leergewicht von höchstens 400kg und einer Maximalleistung von 15kW)

Übrigens

Auf dem umgekehrten Weg, also beim Import von Fahrzeugen nach Deutschland aus dem EU-Ausland, ist das schon länger genau so geregelt. Deutsche Zulassungsstellen anerkennen Prüfbescheinigungen anderer EU-Mitgliedsstaaten, sofern diese noch gültig sind und das Fahrzeug nach deutschem Recht nicht vorführungspflichtig wäre. Quelle: http://www.wfeb.de/downloads/Anerkennung_auslaendischer_TUEV-Pruefungen.pdf

26 Comments

  1. Streichert, Edgar sagt:

    Hallo, Sascha,
    ich importiere Wohnwagen und Wohnmobile aus Deutschland nach Andalusien., Mit Interesse habe ich deinen Artikel gelesen, frage mich aber, was das für meinen Fall bedeutet. Es ist kein Problem, die Kaufverträge ein halbes Jahr vor zu datieren, aber die Fahrzeugpapiere Teil 1 und 2 weisen dann immer noch den alten Besitzer aus. TÜV kann ich jeweils in Deutschland machen. Damit könnte zwar die technische Prüfung entfallen, aber doch wohl nicht die aufwendige Ummeldung incl. Gutachten, oder? Würde mich freuen, von dir zu hören.
    Edgar

    • Anonymous sagt:

      Hallo Edgar,

      die Gesetzesänderung bewirkt lediglich, dass man sich mit einer gültigen deutschen TÜV-Bescheinigung beim Import eines Fahrzeugs die erneute technische Abnahme bei der ITV spart. Der ganze Papierkram mit Ändern der Papiere, bzw. Neuausfertigung, bleibt trotzdem nötig. Die ITV muss jetzt eben nur noch die Daten von der aktuellen deutschen TÜV-Bescheinigung übernehmen und wird dann (aller Wahrscheinlichkeit nach) die Gültigkeit übernehmen. Wenn Du also ein Auto importierst, das noch eineinhalb Jahre gültigen TÜV hat, musst Du auch erst in eineinhalb Jahren zur nächsten „inspección técnica“ bei der ITV. Vorausgesetzt natürlich, das Fahrzeug ist nicht älter als 10 Jahre. Danach muss man ja jährlich zur Untersuchung. Wie das jetzt bei Wohnmobilen vielleicht anders geregelt ist, weiß ich allerdings nicht.

      Ich hoffe, ich konnte helfen.

      Viele Grüße
      Sascha

    • Matze sagt:

      Und was ist bei den EU Gesetzen anders für Motorräder ? EU IST EU Kraftfahrzeug ist Kraftfahrzeug. Der Tüv ist der Gleiche EU Tüv !!! Somit ist dies ein klarer Verstoß Spaniens wenn Sie Motorräder anders Behandeln als PKW.
      Oder sehe ich das Falsch. Ich habe Aktuell vor meine Harley Softail Bj 1993 in Spanien anzumelden. Tüv ist Neu in Deutschland gemacht worden

      • Sascha sagt:

        Wo steht, dass Motorräder anders behandelt werden? Wie ich unten schrieb, ist in Deinem Fall das Problem das Baujahr. Für eine direkte Übernahme der Fahrzeugdaten braucht man das Certificate Of Conformity (COC), welches die Hersteller aber erst mWn ab 2003 ausstellten. Somit ist für ältere Fahrzeuge, egal ob Trecker, Pkw oder Krad, dann eine Einzelabnahme mit Erfassung der technischen Daten notwendig. Das ist zumindest der Kenntnisstand, den ich habe, basierend auf der Information von meinem selbständigen Prüfingenieur, den ich 2014 mit der Zulassung beauftragen wollte. Ob es seither Erleichterungen in dem Prozess gab, weiß ich nicht. Glaube aber nicht daran.

        Aktualisierungen der Infos zur Zulassung aus der Praxis sind natürlich herzlich willkommen.

      • Sabine Schmid sagt:

        Leider scheint das schon nicht mehr aktuell zu sein. Zumindest in der Provinz Granada wird das Zertifikat des deutschen TÜV (erst 5 Monate alt) nicht anerkannt.

        • Sascha sagt:

          Das ist seltsam. Die Europäische Direktive 2014/45/UE sagt in §24:

          „(24) Con vistas a una aplicación más adecuada del principio de libre circulación en la Unión, a efectos de nuevas matriculaciones de vehículos, los Estados miembros deben reconocer los certificados de inspección técnica emitidos por otros Estados miembros. Esto no debe afectar al derecho de un Estado miembro a comprobar el certificado de inspección técnica y la identificación del vehículo durante la nueva matriculación y a pedir una nueva inspección técnica en las condiciones establecidas en la presente Directiva.“ https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=DOUE-L-2014-80849

          Demnach sind die EU-Mitgliedsstaaten angehalten, die Prüfbescheinigungen anderer Mitgliedsstaaten zu akzeptieren. Vorbehaltlich der Möglichkeit, diese zu verifizieren und ggf. eine neue Inspektion anzuordnen.

          Ich interpretiere das so, dass die ITV bestenfalls sagen kann: „Wir bezweifeln die Richtigkeit oder Gültigkeit dieser Prüfbescheinigung und ordnen deshalb eine neue Untersuchung an“. Aber nicht, dass sie generell sagen können „andere Prüfbescheinigungen akzeptieren wir nicht.

          Diese EU-Direktive ist wie gesagt im Jahr 2018 in spanisches Recht umgesetzt worden: https://www.aeca-itv.com/sala-de-prensa/noticia/20-mayo-entra-vigor-toda-la-union-europea-la-nueva-normativa-inspeccion-tecnica-vehiculos/
          Zitat: „Se admite la ITV realizada en otro estado miembro de la UE cuando se solicite su matriculación en España.“

          Vielleicht wissen die das in Granada noch nicht. Oder sie dachten, sie könnten Dich über den Tisch ziehen und Dir eine Inspektion aufschwatzen, um Geld zu verdienen.

          Grüße
          Sascha

    • robert sagt:

      Hallo Edgar,
      ich möchte meinen Hymer Baujahr 1995 Importieren ( wenn möglich mit H Zulassung). bitte schreib mir doch eine kurz mail, damit ich mich mit Dir besprechen kann. benimusa53@gmail.com
      Saludos
      Roberto

  2. Alexander sagt:

    Hallo Sascha,
    Ich möchte ein gebrauchtes Mercedes mit junge Sterne Programm nach Spanien vorführen. Von Mercedes bei dem Kauf erhalte ich ein nagelneues TÜV und werde mit ausfuhrkennzeichen es nach Spanien transportieren. Allerdings werde ich weniger als 6 Monate das Fahrzeug besetzen( da ein frischgekauftes Fahrzeug) , bevor ich es in Spanien anmelde. Gilt dann trotzdem diese neue Regelung für meinen Fall??

    Herzlichen Dank
    Alexander

    • Anonymous sagt:

      Hallo Alexander,

      vielen Dank für Dein Interesse und Deine Frage.

      Die angesprochene Frist von sechs Monaten gilt nur für den vereinfachten Fall, dass Du ein Fahrzeug als „bei der Einreise mitgebracht“ deklarieren kannst. Dafür würde dann ein vergünstigter Steuersatz fällig. Ist das Auto erst kürzer in Deinem Besitz und/oder warst Du bereits Resident in Spanien, als Du es erworben hast, musst Du die reguläre Importsteuer bezahlen.

      Die Gesetzesänderung mit dem TÜV betrifft nur genau diesen. Früher musste man IMMER eine neue Abnahme durch die ITV machen, egal, ob man noch gültigen TÜV hatte oder nicht. Ab heute reicht die deutsche TÜV-Bescheinigung, mit der die ITV direkt die spanischen Papiere ausfertigen kann.

      Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten. 🙂

      Grüße
      Sascha

      • Alexander sagt:

        Vielen Dank Sascha für deine Antwort.

        In meinem Fall werden keine Importsteuern entrichtet, da das Fahrzeug , das ich kaufe wenigen als 120g/km CO2 ausstößt. Man muss es allerdings trotzdem deklarieren, sonst bekommen man kein Formular 576 für Registrierung bei Trafico. Verstehe ich es richtig?

        Also die neue Regelung gilt nur dann, wenn man Sachen nur als „bei der Einreise mitgebracht “ deklariert?

        Grüße
        Alexander

        • Anonymous sagt:

          Hallo Alexander,

          wie kommst Du darauf, dass Du für das Fahrzeug keine Importsteuer entrichten musst? Die wird auf jeden Fall fällig und richtet sich nach dem Marktwert, der Mehrwertsteuer und dem CO2-Ausstoß. Falls das Fahrzeug unterhalb eines gewissen Mindestwertes bleibt und dafür kein Multiplikationsfaktor nötig wird, umso besser. Ganz drum herum kommt man aber nicht.

          Oder hast Du da neuere offizielle Quellen, in denen man das nachlesen kann? Dann bearbeite ich meinen ersten Artikel entsprechend.

          Und nein, nochmal: Die Gesetzesänderung, die hier in diesem Beitrag beschrieben wurde, betrifft nicht nur den Import von „mitgebrachten“ Fahrzeugen. Das bezog sich auf die 6-Monatsfrist.

          Die Neuregelung gilt für alle Importe.

          Grüße
          Sascha

          • Alexander sagt:

            Hallo Sascha.

            Laut deiner Angaben rechnet man so es aus.
            Mercedes c250d w205 BJ2016 Hubraum 2143cm3 Ausstoss 112CO2:

            Marktwert laut BOE 2018: 39900 Euro
            2016 gültiger MwSt-Satz: 18% (= Faktor 0,18) Dieselsteuersatz für Fahrzeuge mehr als 2000cm3: 12% (= Faktor 0,12)

            39.900 Euro/ (1+0,18+0,12)= 30.692 Euro

            Restwert von 100% für 11/2016:
            30.692* 1=30.692

            Ausstoß 112 g/km weniger als 120g/km , d.h. Multiplikationsfaktor gleich 0:

            30.692*0= 0 Euro

            Importsteuern gleich 0 Euro

            Deklarieren muss man das trotzdem.

            Grüße

            Alexander

          • Anonymous sagt:

            Na, wenn Du meinst, dass man ein Auto mit einem Wert von über 30.000 EUR steuerfrei importieren kann, dann lass uns bitte an Deinen Erfahrungen teilhaben, wenn Du die Zulassung abgeschlossen hast. Das interessiert mich. 🙂

        • Matze sagt:

          Wie verhält es sich bei einer Harley Davidson bj 1993. TÜV Wurde in Deutschland neu gemacht. Meine Verlobte ist Spanierin und möchte die Harley auf sich anmelden. Was muss sie machen ????
          Wäre Nice von dir zu hören.
          Wohnen in Sabadell province Barcelona

          • Sascha sagt:

            Hallo Matze,

            bei einem Baujahr 1993 gibt es kein COC-Dokument, weshalb da wohl eine Vollabnahme bei der ITV fällig sein wird. Dazu würde ich mich an einen Kfz-Sachverständigen wenden, der das machen kann. Mein örtlicher Ingenieur hier hat mir 2014 für meine 1988er KLR650 einen Kostenvoranschlag von 140 EUR gemacht, um die Papiere für die ITV auszustellen.

            Grüße
            Sascha

  3. Christof Hangkofer sagt:

    Hallo Sascha,

    vielen Dank für diese grandiose Beschreibung. Bin gespannt, ob ich mein Auto im August (alter Gebrauchter, den ich 2019 nach Mallorca fahre) umgemeldet bekomme. Ich werde berichten. Wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich ja nur mit COC-Bescheinigung und den deutschen Papieren (Auto hat neuen deutschen TÜV) zu irgendeinem ITV fahren, und die stellen mir dann die „Ficha Técnica Española“ aus (weißt du, was da an Gebühren anfällt. Extra Gutachten sollte ja nicht nötig sein. Muss das Auto bei einem Ingenieur vorgefahren werden? Wird immer wieder behauptet.). Dann wäre doch die größte Hürde genommen, wenn ich das richtig verstanden habe? Gibt’s da Erfahrungen?

    Grüße aus Mallorca

    Christof

    • Sascha sagt:

      Hi Christof, danke für das Lob. Wenn Du ein COC hast, fährst Du damit und mit dem TÜV-Bericht zur ITV und beantragst dort die Ausstellung der ficha técnica für den Import. Die Gebühren dürften etwas geringer sein, als in meiner Tabelle am Ende des Beitrags angegeben, da die technische Überprüfung entfallen sollte. Ich habe keine neueren Erfahrungen als die beschriebenen. Aber es wäre toll, wenn Du hinterher darüber berichtest, wie es anno 2019 tatsächlich abgelaufen ist. Viele Grüße Sascha

  4. Steffen sagt:

    Ich habe eine kurze Frage dazu. Die TÜV Papiere sind ja in Deutsch. Müssen diese für den itv übersetzt werden und wenn ja dann mit Notar? Gibt es da schon Erfahrungen? LG und danke!

    • Sascha sagt:

      Hallo Steffen, nein, eine Übersetzung brauchst Du nicht. Das COC ist ja eh mehrsprachig und die deutschen TÜV- und Fahrzeugpapiere sind ausreichend (waren sie bei mir zumindest). Grüße Sascha

      • Steffen sagt:

        Wir waren jetzt da und die ITV akzeptiert das alles nicht…

        • Stefan sagt:

          Hi Sascha, hi Community.
          Ich würde gerne ein 700 bis 750ccm Quad nach Ibiza verbringen. Laut der heruntergeladenen Liste ist ein Quad nur bis 15kw unte Kategorie L7e aufgeführt. Bedeutet das, dass ich den Gedanken an 50 PS über Bord werfen kann?

  5. Ingolf sagt:

    Hallo Sascha und Mitleser,

    ich würde gerne einen Wohnwagen aus Deutschland mit 1,5 T0. Bj. 2012 nach Spanien ummelden. Hat jemand Erfahrungswerte wie hoch in etwa die Kosten sein werden?

  6. Martin sagt:

    Moin, wir waren heute bei der ITV in Mazarron und wollten unser Wohnmobil nach Spanien ummelden (sind Residenten). Der zuständige TÜV Prüfer verlangte eine Vollabnahme, da keine COC vorhanden ist (nicht mehr zu bekommen). Er meinte es wäre günstiger, wenn man die Markise und die Solarpanele abbauen würde. Ansonsten kostet die Abnahme 400-1000€. Ist das richtig oder gibt es andere Möglichkeiten?

    • Sascha sagt:

      Hallo Martin, danke für die Anfrage, aber leider habe ich keine Ahnung von Wohnmobilen. Sagte ich bereits. Wie ich in dem Hinweis, der als Popup beim Laden des Beitrags angezeigt wird, schrieb, habe ich auch schon alles, was ich weiß, in dem Blog wiedergeben. Situationen, die darüber hinaus gehen, kann ich nicht beurteilen. Zudem bin ich auch seit 2020 nicht mehr in Spanien, so dass sich ohnehin zwischen einiges geändert haben kann. Aber vielleicht weiß ja jemand von den Lesern hier die Antwort. Viele Grüße Sascha

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag